7. November 2011, 19.00 bis 21.00 Uhr
Kardinal König Haus
Kardinal-König-Platz 3, 1130 Wien
Veranstaltung im Rahmen der Reihe "Heißer Herbst: Demenz und Ethik"
in Kooperation mit dem Kardinal König Haus
Vortrag: Markus Gosch (Abteilung für Innere Medizin und Akutgeriatrie, LKH Hochzirl)
„Tod und Sterben sind zu ernste Angelegenheiten, um sie Ärzten allein zu überlassen. Das ärztliche Gewissen sollte nicht allein Maßstab für die Behandlung sein. Diese Entscheidung ist aber auch zu ernst, um sie Juristen allein zu überlassen.“ (Arnd May 1998)
Entscheidungen am Lebensende stehen in einem Spannungsfeld aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Aspekten. Gerade der juristische Aspekt des freien Willens im Kontext mit dem Ableben eines Menschen wird zunehmend in der Öffentlichkeit thematisiert (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht). Die moderne Medizin, auch die Altersmedizin, kann sich dieser Problematik nicht verschließen. Besonders unter dem Aspekt, dass der Therapieabbruch und die Begrenzung ein häufiges Phänomen am Lebensende darstellen. Die Frage ist jedoch, wer entscheidet hier was mit welchem Recht?
Programm zur Veranstaltungsreihe "Heißer Herbst: Demenz und Ethik"